Unsere Dienstleistungen

Prüfservice

Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen überwachungsbedürftige Anlagen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.

Diese erfolgt in der Regel einmal jährlich, nach besonderen Ereignissen, wie z.B. einem Anfahrschaden an einem Regal, sind diese ebenfalls Pflicht.

Eigene Fachleute sind teuer und werden häufig mit der Zeit betriebsblind. Dazu verbrauchen interne Mitarbeiter Ressourcen die Sie woanders effizienter einsetzen können.

Gerne übernehmen wir für Sie:

  • Regalprüfungen nach DIN EN 16359, DGUV 108-007

  • UVV Prüfungen von Hubwagen, Hubtischen, Lastaufnahmegeräte, Spänebehälter uvm. nach DGUV Vorschrift 68

  • Prüfung von PSAgA nach DGUV Grundsatz 312-906, Vorschrift 198-199

  • Hygienewartungen nach VDI 6022 Kat. B

Inclusive digitaler Prüfprotokolle mit eventuellen Handlungsempfehlungen. Reparaturen sind im Einzelfall ebenfalls möglich.

Ihre Prüfung fehlt oder Sie haben individuelle Anforderungen? Sprechen Sie uns an!


Regelmäßige Unterweisungen sind die Vorraussetzungen für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Darüber hinaus sind sie nach §12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtend.

Gerne unterstützen wie sie bei

  • Erst- und Folgeunterweisungen für neue oder versetzte Mitarbeiter - für Einzelpersonen auch online möglich

  • jährliche Unterweisungen für

    - Staplerfahrer

    - Kranführer

    - Träger von PSA gegen Absturz (mit Anlegeübung)

  • Unterweisungen nach §14 Gefahrstoffverordnung

  • technische Dokumentationen wie z.B. das Erstellen von Betriebsanweisungen nach TRGS 555

  • technische Redaktion wie z.B. das Erstellen von Wartungs-, Betriebsanleitungen, Arbeitsanweisungen usw.

Ihre Unterweisung fehlt oder Sie haben individuelle Anforderungen?

Sprechen Sie uns an!

Unterweisungen


Ausbildung

Bei Fragen zu individuellen Ausbildungen zum Staplerfahrer oder Kranführer sprechen Sie uns bitte direkt an. Diese sind vorraussichtlich ab April 2025 möglich.